Interne Stellungnahme
In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist es üblich, dass Geber und Empfänger Steuerbefreiungen für Zuflüsse aus der EZ vereinbaren. Diese Praxis wird heute mehr und mehr in Frage gestellt. Die vorliegende Studie zeigt, dass der Verzicht auf spezifische Steuerbefreiungen für die bilaterale EZ in vielen Fällen sinnvoll wäre – vor allem, wenn er im Partnerland in weitere Reformen der Steuer- und Anreizsysteme eingebettet ist. Allerdings ergeben sich Vorteile vor allem dann, wenn die Geber sich untereinander abstimmen, damit die Reformen für die Partnerländer nicht zu zusätzlicher Komplexität führen.