Die Umsetzung der Paris-Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (PE) durch das deutsche EZ-System

Die vom BMZ in Auftrag gegebene Evaluierung war Teil eines umfassenderen, auf OECD-Ebene koordinierten Prozesses, in dessen Verlauf die Umsetzung der Paris-Erklärung (PE) durch elf Geberländer bzw. multilaterale Organisationen und zehn Partnerländer überprüft wurde. Aufgabe der Geberevaluierungen war die Untersuchung der Aspekte commitment, capacity und incentives, während die Partnereva­luie­rungen die Umsetzung der PE vor Ort durch die eigenen Regierungen und die Gebergemeinschaft überprüften.

Projektleitung:
Guido Ashoff

Projektteam:
Sven Grimm

Beate Barthel
Nathalie Bouchez
Martina Vatterodt

Zeitrahmen:
2007 - 2008 / Abgeschlossen

Projektbeschreibung

Die Ergebnisse aller Einzeluntersuchungen dieses Projekts flossen in einen Synthesebericht ein, der beim Third High Level Forum on Aid Effectiveness in Accra im September 2008 vorgestellt wurde.

Die wesentlichen Ergebnisse für Deutschland lassen sich wie folgt zusammenfassen:

a) Commitment
Das Engagement des deutschen EZ-Systems bezüglich der PE ist hoch. Dies zeigt sich nicht nur in Grundsatzerklärungen, sondern auch im Umsetzungsplan des BMZ, in der Anpassung verschiedener Verfahren sowie intensiven Informations- und Diskussionsprozessen. Die PE wird als wichtiger Referenzrahmen anerkannt. Allerdings erscheinen einige Prinzipien der PE weiter klärungsbedürftig. In der PE gibt es potenzielle Zielkonflikte, mit denen Geber und Partner im Interesse des übergeordneten Ziels offen umgehen müssen. Einige Modalitäten der PE haben zum Teil sehr kontroverse Diskussionen im deutschen EZ-System ausgelöst. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an programmbasierten Ansätzen (PBA). Inzwischen gibt es ein gemeinsames Verständnis, demzufolge PBA verschiedene Instrumente und Formen einschließen können. Dazu gehört Budgethilfe, die die Transaktionskosten der EZ senken und die Verantwortung der Partner stärken kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

b) Capacity
Hier wurde zwischen der institutionelle Fähigkeit der einzelnen Institutionen und der systemischen Fähigkeit des deutschen EZ-Systems unterschieden. Bei der institutionellen Fähigkeit wurden drei Aspekte untersucht: die institutionelle Verankerung der PE (PE-Beauftragte, PE-bezogene Arbeitseinheiten), die weitgehend gegeben ist; das PE-bezogene Wissen, das u.a. wegen umfangreicher Fortbildung insgesamt beachtlich ist; schließlich die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung der PE. Letztere wurden deutlich verbessert, allerdings erscheint dies nicht immer hinreichend, insbesondere in den Vertretungen der deutschen EZ in den Partnerländern. Dort hat die PE z.B. zu aufwändigen Abstimmungsprozessen mit den Partnern und anderen Gebern geführt, die viel Kapazität erfordern, die nicht immer vorhanden ist.
Was die systemische Fähigkeit betrifft, gibt es eine Reihe von Systemfaktoren, die die Umsetzung der PE erleichtern und erschweren. Erleichternde Faktoren sind der Kabinettsrang der deutschen EZ, die Existenz erfahrener Durchführungsorganisationen, der von der deutschen EZ häufig verfolgte Mehrebenenansatz (gleichzeitiges Engagement auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ) sowie die Vertretung der deutschen EZ in zahlreichen Partnerländern durch EZ-Länderbüros und die Botschaften. Als erschwerende Faktoren wurden u.a. genannt: das komplexe deutsche EZ-System (zahlreiche Organisationen, die sich nicht nur mit anderen Gebern, sondern zunächst untereinander harmonisieren müssen), die institutionelle Trennung von Finanzieller und Technischer Zusammenarbeit, die faktische Bindung eines großen Teils der bilateralen deutschen TZ an Direktleistungen aus Deutschland sowie Probleme der Vertretung der deutschen EZ in den Partnerländern (z.B. unzureichende Delegation von Entscheidungskompetenzen an die Ebene vor Ort). Diese Probleme sind nicht neu und wurden auch wiederholt von der OECD bei der Überprüfung der deutschen EZ kritisiert.

c) Incentives
Positive Anreize sind u.a. die Überzeugung vieler EZ-An­gehöriger, dass die PE zu größerer Wirksamkeit des eigenen Tuns beitragen kann, sowie Organisationsziele und Zielvereinbarungen, die PE-Aspekte aufgenommen haben. Als negative Anreize wurden u.a. genannt: Personalknappheit, die als Folge der PE gestiegenen Transaktionskosten der EZ (z.B. zeitraubende Koordinierung), obwohl das Gegenteil erreicht werden soll, Überlagerung der Paris-Agenda durch andere politische Vorgaben (z.B. übergeordnete Themen wie Gesundheit, Mittelabflussdruck), die Forderung nach Sichtbarkeit der deutschen EZ-Beiträge (die z.B. die Beteiligung an PBAs hemmen kann) und institutionelle Eigeninteressen (die z.B. gemeinsame Missionen und Berichte erschweren).

Publikationen