Länderbericht zu Steuervergünstigungen in Deutschland am 8. Oktober 2026 vorgestellt und hochrangig diskutiert

Pressemitteilung vom 12. Oktober 2026

Köln/Bonn/Zürich, Steuervergünstigungen (englisch: tax expenditures) machen in Deutschland einen erheblichen Teil der Staatsausgaben aus. Im Jahr 2026 belaufen sie sich auf circa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Mindereinnahmen in Höhe von 76,5 Milliarden Euro resultieren aus 107 wirtschaftlichen Steuervergünstigungen und 52 weiteren Tatbeständen, über die im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2025 berichtet wird. Mit dem am 8. Oktober 2026 in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Berlin vorgestellten neuen Länderbericht zu Steuervergünstigungen in Deutschland beleuchten die Autoren Dr. Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln, FiFo Köln) und Dr. Christian von Haldenwang (German Institute of Development and Sustainability, IDOS) die deutsche Praxis hinsichtlich ihrer Transparenz und Governance.

Der Länderbericht ist Teil der vom Council on Economic Policies (CEP) und IDOS herausgegebenen Serie Tax Expenditure Country Reports, die aktuell zwölf derartige Länderstudien umfasst. 

Einleitend stellte Dr. Alexander Barkawi, Gründer und Direktor des CEP fest: „Steuervergünstigungen bieten weltweit ein sehr ähnliches Bild. Es geht um viel Geld, es mangelt an Transparenz und der Reformbedarf ist hoch.“

In Deutschland sind Steuervergünstigungen aktuell wieder Gegenstand intensiver politischer Debatten – nicht zuletzt aus fiskalischen Gründen angesichts knapper öffentlicher Kassen. Dennoch ist es kaum möglich, sich einen zuverlässigen Überblick über die Gesamtheit der Steuervergünstigungen zu verschaffen, wie der nun vorgestellte Länderbericht zu Deutschland zeigt. Der offizielle Subventionsbericht der Bundesregierung ist bei den Steuervergünstigungen unvollständig, denn die Abgrenzung der dort dargestellten Maßnahmen ist deutlich enger als international üblich. Zudem werden selbst die berücksichtigten Maßnahmen nicht vollständig erfasst. Bei 43 Prozent der gelisteten Maßnahmen sind die durch Einnahmeausfälle verursachten Kosten unbekannt. Zwei große Evaluierungsrunden in den Jahren 2007-2009 und 2017-2019 haben wichtige Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Steuervergünstigungen geliefert und entsprechenden Reformbedarf identifiziert. Die Umsetzung verläuft jedoch schleppend und die Ergebnisse verlieren an Aktualität. 50 der 107 wirtschaftlichen Steuervergünstigungen wurden noch nie evaluiert.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der neue Länderbericht mehrere zentrale Maßnahmen. Zunächst müssen die bestehenden Unklarheiten hinsichtlich des Referenzsteuersystems beseitigt werden: eine umfassende Bestandsaufnahme erfordert es, festzustellen, welche Bestimmungen vom Referenzsystem abweichen und damit als Steuervergünstigungen in künftigen Berichten ausgewiesen werden müssen. Dies sollte auch dazu führen, dass Steuervergünstigungen nicht mehr ausschließlich im Kontext wirtschaftlicher Zielsetzungen erfasst werden, sondern dass auch soziale und andere politische Ziele einbezogen werden. Im Einklang mit internationalen Standards sollten die Berichte über Steuervergünstigungen als fester Bestandteil des jährlichen Haushaltsplans dem Parlament vorgelegt und von diesem verabschiedet werden. Schließlich sollten klare Evaluierungsvorgaben mit regelmäßigen Intervallen und breiter Abdeckung formuliert und dann auch tatsächlich umgesetzt werden.

„Unser Bericht zeigt deutlich, welche Wissenslücken und Unschärfen die aktuelle Berichterstattung zu Steuervergünstigungen in Deutschland aufweist. Aber es gibt bereits heute genug Informationen, um bestehende Maßnahmen, die sich als unwirksam oder sogar schädlich erwiesen haben, entschlossen zu reformieren“, resümiert Dr. Christian von Haldenwang, Co-Autor des Berichts, Senior Researcher am German Institute of Development and Sustainability (IDOS) und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab.

Auf der hochrangig besetzten Veranstaltung am 8. Oktober 2026 sorgten mehrere Inputs und Podiumsbeiträge dafür, dass die Diskussion viele aktuell drängende finanzpolitische Fragen zu Steuerpolitik, Steuervergünstigungen und zum Subventionsabbau beleuchtete.

In der Debatte zu einem möglichen Subventionsabbau wurden gezielte Reformen und pauschale Kürzungen einander gegenübergestellt. Hierzu stellte Dr. Marcus Optendrenk MdL, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, fest: „Wer Steuervergünstigungen reformieren will, sollte unterschiedliche Maßnahmen zu Reformpaketen bündeln, damit Lasten breiter und gerechter verteilt werden. Jede einzelne Vergünstigung verdient eine eigene Bewertung. Ein pauschaler Ansatz nach der Rasenmäher-Methode, der nützliche und fragwürdige Maßnahmen gleichermaßen kürzt, wäre das Gegenteil verlässlicher Finanzpolitik. Die Länder tragen mit ihren Finanzverwaltungen den Vollzug und müssen bei jeder Reform von Anfang an eingebunden sein."

In seiner Keynote zu Steuervergünstigungen zwischen Lenkungsanspruch und Haushaltskonsolidierung bekräftigte Michael Schrodi MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, die mit dem Koalitionsvertrag konstatierte Absicht der Bundesregierung, alle Subventionen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Dr. Monika Wünnemann, Co-Bereichsleiterin Recht und Steuern beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., hob hervor: „Der BDI unterstützt das Ziel, mehr Transparenz durch eine bessere Evaluierung von Steuervergünstigungen zu schaffen. Für die deutschen Unternehmen ist entscheidend, dass die Transformation und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auch in Zukunft unterstützt werden. Zielgenaue Steuervergünstigungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt von Investitionen und Beschäftigung in Deutschland.“

„Das deutsche Steuersystem belastet Arbeitseinkommen überdurchschnittlich stark, was Anreize, das Arbeitsangebot auszuweiten, einschränkt und den Arbeitskräftemangel verstärkt“, sagte Dr. Robert Grundke, Senior Economist, Leiter der Länderreferate Deutschland und Lettland bei der OECD: „Eine Reform des Einkommenssteuertarifs, um Arbeitsanreize zu verbessern, könnte über eine Streichung von Steuervergünstigungen bei der Immobilienbesteuerung, Erbschaftssteuer, Mehrwertsteuer und den Umweltsteuern sowie einer Verbesserung des Steuervollzugs finanziert werden.“

Die aktuell zunehmende fiskalische Bedeutung der Diskussion zu Steuersubventionen hob auch Dr. Markus Dingendorf, Mitglied des Bundesrechnungshofes (BRH), in seinem Diskussionsbeitrag hervor: „Die Studie spricht ein wichtiges Thema zur rechten Zeit an. Die Berichterstattung des BRH hat gezeigt, dass allein der Abbau belegt unwirksamer oder klimaschädlicher Steuervergünstigungen ein Einsparpotenzial von 17 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt bietet.“

Auch der Leiter der beiden großen vergangenen Evaluierungsrunden und Co-Autor des neuen Länderberichts, Dr. Michael Thöne, Direktor des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo Köln), betont, dass Steuervergünstigungen ins Zentrum der aktuellen finanz- und steuerpolitischen Debatte gehören: „Die Bundesregierung zerstreitet sich über eine Süßgetränkesteuer, die gerade mal 1 Milliarde Euro im Jahr einbringen würde. Dabei könnte man ein Dutzendfaches mobilisieren, wenn wir alte Steuerprivilegien zurechtstutzen und erwiesen unwirksame Steuersubventionen beenden würden. Der erneute Tankrabatt nach dem Gießkannenprinzip sollte das letzte Beispiel einer Subventionspolitik sein, die wir uns nicht mehr leisten können.“

Der Bericht in Englisch und der Bericht in Deutsch. Zum Programm der Veranstaltung am 08.10.2026.