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Konfliktprävention in Unterkünften: Selbstverantwortung geflüchteter Menschen stärken

Christ, Simone / Esther Meininghaus / Tim Röing
External Publications (2017)

in: BICC Policy Brief 3/2017

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Dieser Policy Brief stellt Handlungsempfehlungen zur Prävention von Konflikten in Unterkünften für Geflüchtete (UfGs) auf Landes- und Kommunalebene bereit, in denen Asylsuchende für die Dauer des Verfahrens zu leben verpflichtet sind. In  Nordrhein-Westfalen (NRW) werden Geflüchtete zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) und Zentralen Unterbringungseinheiten (ZUEs) untergebracht, bevor sie in Kommunalunterbringungen, d. h. zumeist ebenfalls in  Gemeinschaftsunterkünfte, transferiert werden. Durchschnittlich leben Geflüchtete für ca. ein bis zwei Jahre in UfGs, bevor sie in Privatwohnungen ziehen können.

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