in: BICC Policy Brief 3/2017
Dieser Policy Brief stellt Handlungsempfehlungen zur Prävention von Konflikten in Unterkünften für Geflüchtete (UfGs) auf Landes- und Kommunalebene bereit, in denen Asylsuchende für die Dauer des Verfahrens zu leben verpflichtet sind. In Nordrhein-Westfalen (NRW) werden Geflüchtete zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) und Zentralen Unterbringungseinheiten (ZUEs) untergebracht, bevor sie in Kommunalunterbringungen, d. h. zumeist ebenfalls in Gemeinschaftsunterkünfte, transferiert werden. Durchschnittlich leben Geflüchtete für ca. ein bis zwei Jahre in UfGs, bevor sie in Privatwohnungen ziehen können.