Erklärung zur Barrierefreiheit

Das German Institute of Development and Sustainability (IDOS) bemüht sich, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese hier aufgeführte Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.idos-research.de) und bezieht sich auf das Testergebnis eines BITV-Prüfverfahren vom 31.03.2023.

 

Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und den Vorgaben angepasst. Ein Relaunch ist perspektivisch geplant. Die Website wurde einem Test der WCAG „A-“ und „AA“-Kriterien unterzogen und erfüllt diese bereits in vielen Fällen.

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.idos-research.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene Email-Adresse (presse@idos-research.de).

 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

 

German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Tulpenfeld 6
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 94927-0
Fax: +49 (0)228 94927-130
E-Mail: idos@idos-research.de

 

Durchsetzungsverfahren

 

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.

 

Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

 

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.