Compliance und Integrität

Ziele des IDOS bei der Anwendung des Public Corporate Governance Kodex 

Mit der Anwendung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes und des Landes NRW verfolgt IDOS das Ziel, im Rahmen der dort getroffenen Regelungen das ausgewogene Zusammenwirken der vier wichtigen Organe Gesellschafter, Geschäftsführung, Kuratorium und dem im Februar 2023 neu konstituierten Internationalen Wissenschaftlichen Beirat weiter sicher zu stellen, wobei die Anliegen beider Kodizes unterstützt werden, der Geschäftsführung die notwendige Handlungsfreiheit zu geben, die Funktion der Gesellschafter deutlich zu machen sowie den Rahmen für das Kuratorium als Überwachungsorgan abzustecken.

Hinweisgeberschutz

Offene und rechtssichere Meldewege sind ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Organisationskultur. Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige Missstände helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Einhaltung gesetzlicher sowie institutioneller Standards sicherzustellen. Gleichzeitig leisten Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber einen wertvollen Beitrag zur Transparenz und Integrität einer Einrichtung.

IDOS fördert daher eine Kultur, in der Hinweise auf mögliche Verstöße ohne Angst vor Benachteiligungen gegeben werden können. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat das Institut die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen umgesetzt und eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese nimmt Hinweise vertraulich entgegen, prüft diese unabhängig und begleitet die weitere Bearbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Beschäftigte sowie externe Personen können sich bei Verdachtsfällen oder Hinweisen auf Missstände an die interne Meldestelle wenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleistet dabei den Schutz von Personen, die in gutem Glauben Informationen über relevante Verstöße melden. Neben den gesetzlich vorgesehenen Meldebereichen können auch allgemeine Missstände an die Meldestelle herangetragen werden. Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten oder Korruptionsverdacht werden zusätzlich durch die hierfür vorgesehenen Ansprechstellen bearbeitet. Darüber hinaus steht Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern frei, sich alternativ an die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz zu wenden.

Korruptionsprävention

Korruption erodiert Entscheidungsstrukturen, bestärkt interessengeleitetes Verhalten jenseits des institutionellen Mandats einer Einrichtung, schwächt somit die Leistungsfähigkeit und Qualität der erarbeiteten Produkte und schädigt das Ansehen jeder betroffenen Institution. Korruption führt unweigerlich zu Vertrauensverlust sowohl in der eigenen Belegschaft, bei Partnern und in der Öffentlichkeit.

Das Team des IDOS – seine Leitungsebenen wie die gesamte Belegschaft – nehmen sich somit der Herausforderung an, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vor Korruption zu schützen und seine Beschäftigten entsprechend zu sensibilisieren.

Vor diesem Hintergrund hat IDOS eine Ansprechperson ernannt, die die konsequente Umsetzung der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004 betreut und Mitarbeiter*innen für Beratung und Aufklärung rund um das Thema Korruptionsprävention zur Verfügung steht. Neben Mitarbeiter*innen können sich auch Bürger*innen bei Fragen oder Hinweisen auf einen möglichen Korruptionsverdacht an die Antikorruptionsbeauftragte wenden.

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