Die aktuelle Kolumne

Klimaanpassung in Gefahr

Folgen der stockenden Verhandlungen zum globalen Anpassungsziel für Entwicklungsländer

Hasanuzzaman, A B M / Aparajita Banerjee
Die aktuelle Kolumne (2026)

Bonn: German Institute of Development and Sustainability (IDOS), Die aktuelle Kolumne vom 06.07.2026

Bonn, 6. Juli 2026. Gemeinschaften in besonders stark vom Klimawandel betroffenen Ländern passen sich an dessen Auswirkungen an, doch die nötigen Ressourcen bleiben aus.

Die alljährlichen Zwischenverhandlungen der UN-Klimarahmenkonvention im Juni (SB64) erreichten bei mehreren zentralen Agendapunkten, darunter dem Globalen Anpassungsziel (Global Goal on Adaptation, GGA), nur begrenzte Fortschritte. Das GGA ist eine Verpflichtung aller Unterzeichnerländer des Pariser Abkommens. Es soll die Anpassungsbemühungen koordinieren, Rechenschaftspflichten stärken und Finanzmittel für vulnerable Länder mobilisieren. Obwohl die Staaten den Umsetzungsrahmen finalisieren sollten, bleiben langjährige politische Streitfragen ungelöst. Entwicklungsländer kritisierten die Industrieländer, weil die schriftliche Einigung auf mindestens eine Verdreifachung der Anpassungsfinanzierung ausblieb, wie sie im „Mutirão“ der COP30 verankert ist. Ohne diese Einigung zur Finanzierung stocken die Verhandlungen.

Die festgefahrene Situation reicht über die Verhandlungsräume in Bonn hinaus. Für klimavulnerable Länder wächst mit der Lücke der Anpassungsfinanzierung die Kluft zwischen Klimaverpflichtungen und ihrer Umsetzung. Oft reichen nationale Anpassungsbudgets nicht aus und konkurrieren mit anderen dringlichen Entwicklungsprioritäten. Dadurch sind Millionen Menschen weiterhin Klimarisiken ausgesetzt, während hart erkämpfte Entwicklungserfolge gefährdet werden. Zwar wenden viele Entwicklungsländer bereits erhebliche öffentliche Mittel zur Bewältigung der Klimafolgen auf, doch bleiben diese Investitionen deutlich hinter dem notwendigen Umfang zurück und engen zugleich den finanzpolitischen Spielraum für andere Entwicklungsziele weiter ein. 

Die jüngsten Mittelzuweisungen im Staatshaushalt Bangladeschs, einem der weltweit am stärksten vom Klimawandel bedrohten Länder, zeigen die Folgen des stockenden Fortschritts beim GGA auf nationaler Ebene. Laut dem nationalen Anpassungsplan von 2023 werden bis 2050 jährlich rund 8,5 Mrd. USD benötigt, um die Herausforderungen der Anpassung zu bewältigen. Der Staatshaushalt für 2026–2027 sieht jedoch nur rund 3,19 Milliarden USD für Klimaanpassung vor. Die auf 25 Ministerien verteilten Mittel fließen in Programme zur Katastrophenvorsorge, klimaresilienten Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und für soziale Sicherung. Der Betrag mag hoch erscheinen, deckt aber weniger als die Hälfte des geschätzten jährlichen Anpassungsbedarfs und zeigt deutlich, dass inländische Ressourcen allein nicht ausreichen, um die Anpassungsziele zu erreichen.

Die Mittelzuweisung für Anpassungsmaßnahmen, die rund 4,15 % des Staatshaushalts ausmacht, stellt zwar eine Steigerung gegenüber den Vorjahren dar, verdeutlicht jedoch zugleich die haushaltspolitischen Zielkonflikte. Die öffentlichen Investitionen in den Klimaschutz bleiben begrenzt: Im Haushalt 2026–27 sind lediglich 814 Mio. USD für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, emissionsarmen Transport und Aufforstung vorgesehen. Das liegt deutlich unter den geschätzten 1,78 Mrd. USD, die jährlich erforderlich sind, um Bangladeschs Ziele für erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen – darunter 553 Mio. USD an öffentlichen Investitionen –, während die derzeitige Zuweisung von 31,1 Mio. USD lediglich 2,2 % dieses Bedarfs deckt. Die unzureichende öffentliche Finanzierung bremst weiterhin den Ausbau erneuerbarer Energien, während Steuerbefreiungen für den Import fossiler Energieträger die Abhängigkeit von diesen Importen weiter festigen.

Für Länder wie Bangladesch ist eine auf Zuschüssen basierende Anpassungsfinanzierung daher unerlässlich. Ohne sie drohen die Klimaziele weitgehend Rhetorik zu bleiben. Eine anhaltende Unterfinanzierung kann die institutionellen Strukturen der Klimaanpassung schwächen und die über Jahre aufgebauten Umsetzungsbemühungen untergraben. Die Verantwortung dafür liegt jedoch nicht allein bei den nationalen Regierungen. Der Krieg in der Ukraine und zwischen den USA und dem Iran haben die Sorgen um Energiesicherheit, Inflation und wirtschaftliche Stabilität verschärft – und damit finanzielle Ressourcen sowie politische Aufmerksamkeit von Klimaschutz und Anpassung abgezogen.

Zugleich stehen viele klimavulnerable Länder vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen eskalierende Klimarisiken bewältigen und sich gleichzeitig in einem zunehmend unsicheren geopolitischen Umfeld behaupten. Zu der ohnehin langen Liste von Klimagefahren – darunter Meeresspiegelanstieg, Überschwemmungen, Dürren, Versalzung, Ernährungsunsicherheit, Vertreibung und der Verlust von Ökosystemen – sind inzwischen eine unsichere Energieversorgung, Lieferkettenstörungen und wirtschaftliche Schwankungen hinzugekommen.

Der mangelnde Fortschritt beim GGA auf der SB64 ist daher äußerst besorgniserregend. Klimavulnerable Länder benötigen kontinuierliche und ausreichende Finanzmittel, um Anpassungsmaßnahmen umzusetzen und ihre klimapolitischen Verpflichtungen zu erfüllen. Doch der politische und finanzielle Spielraum für Anpassung schrumpft – nicht, weil die Klimarisiken abgenommen hätten, sondern weil konkurrierende Krisen die politische Agenda auf nationaler wie internationaler Ebene zunehmend bestimmen. Die COP31 muss den Verhandlungen neuen Schwung verleihen, indem sie ein umsetzungsfähiges GGA beschließt, das messbar ist, den Finanzierungsbedarf berücksichtigt und auf die Umsetzung ausgerichtet ist. Dafür braucht es gemeinsame Anpassungsindikatoren, klare Rechenschaftsmechanismen und verlässliche Zuschüsse, damit besonders gefährdete Länder ihre Anpassungsprioritäten umsetzen können.


A B M Hasanuzzaman ist Fellow des Internationalen Klimaschutzstipendiums der Alexander von Humboldt-Stiftung 2025 und Gastwissenschaftler am IDOS.

Dr. Aparajita Banerjee ist Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

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