„Transforming our world!“: Mut zum Umbau des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen

„Transforming our world!“: Mut zum Umbau des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen

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Baumann, Max-Otto / Adolf Kloke-Lesch
Die aktuelle Kolumne (2016)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 25.04.2016)

Bonn, 18.10.2016. „Transforming our world“ – unter diesem Leitsatz steht die im September 2015 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (VN) beschlossene „2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Um wirksam und effizient zur Umsetzung dieser universellen Agenda beizutragen, müssen die Staaten nun auch das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen umbauen. Aber wie? Hierüber wird derzeit im „Wirtschafts- und Sozialrat“ (ECOSOC) der VN beraten. Bis Juni sollen u.a. durch ein unabhängiges Beraterteam Reformoptionen erarbeitet werden. Dabei kann es nicht nur um die Wiederbelebung der sich schon lange hinschleppenden Reformprozesse gehen. Ausgehend vom neuen universellen Begriff von Entwicklung müssen auch die tragenden Prinzipien, die Aufgaben und die globale Rolle des VN-Entwicklungssystems neu justiert werden.

Das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen umfasst eine Vielzahl von Organisationen und Gremien, die vom ECOSOC koordiniert werden – theoretisch jedenfalls. Praktisch ist es ein kaum steuerbares System, eher ein „Wirrwarr von Systemen“, wie es der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler in seiner Rede zum 70. Geburtstag der Vereinten Nationen ausgedrückt hat. Es gilt vielen heute als ineffizient, ineffektiv und wenig kohärent. Durch seinen Fokus auf operative Entwicklungsarbeit, die anhaltende Dominanz klassischer Geber sowie das Entstehen neuer Plattformen und Institutionen (z. B. globale Fonds oder neue Entwicklungsbanken) droht ihm außerdem eine politische Marginalisierung.

Was ändert sich mit der 2030 Agenda? Bislang folgte das VN-Entwicklungssystem – anders als die anderen Säulen Frieden, Menschenrechte sowie Humanitäres – der Vorstellung einer zweigeteilten Welt: Hier der Hilfe-leistende „Norden“, dort der Hilfe-empfangende „Süden“. Die 2030 Agenda hebt durch das neue Prinzip der Universalität diese überholte Zweiteilung der Welt auch konzeptionell auf. Alle Länder, reichere wie ärmere, müssen ihre Entwicklungspfade und -anstrengungen neu ausrichten. Transformative Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung muss weniger als Hilfe, sondern immer mehr als gegenseitiges Lernen und Verändern zwischen Ländern aller Einkommensgruppen gestaltet werden.

In der 2030 Agenda kommt auch ein neuer und neuartiger Bedarf an internationaler Kooperation zum Ausdruck. Herausforderungen in Bereichen wie Migration, Umwelt, globale Gesundheit oder auch Friedensentwicklung können immer weniger einzelstaatlich oder bilateral bewältigt werden. Bedürftigkeit und Solidarität bleiben wichtige Faktoren internationaler Zusammenarbeit, müssen aber – gerade in Zeiten zunehmender Nationalismen und, damit verbunden, abnehmender moralischer Ressourcen – durch eine neue Rationalität von Investitionen in das kollektive Interesse an Sicherheit, Wohlstand und Schutz des Planeten ergänzt werden.

Das transformative Projekt der 2030 Agenda kann nicht in den inhaltlichen und institutionellen Mustern der Vor-2015-Welt umgesetzt werden. Auch das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen ist dafür weder gemacht noch gut geeignet. Die Mitgliedsstaaten sollten den neuen Auftrag der 2030 Agenda nutzen und das Entwicklungssystem neu und universell ausrichten. Ein „Mission Statement“, das die 2030 Agenda in ihrer Universalität und Gesamtheit zur Grundlage der normativen und operativen Arbeit des neuen „VN 2030 Systems“ macht, wäre ein Anfang. Als Kernelemente müssten darin genannt werden:

  1. Stärkung der Norm- und Standardsetzung sowie der konzeptionellen Arbeit, um die politische Führungsrolle in der globalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung zu behaupten.

  2. Ausbau von Berichterstattung, Monitoring und Beratung für die Umsetzung der 2030 Agenda in allen Mitgliedsstaaten, auch in den Industrieländern.
  3. Fokussierung der operativen Projektarbeit auf die ärmeren, fragilen und Konfliktländer, in denen andere Entwicklungsakteure nicht oder noch nicht handeln können.
  4. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung grenzüberschreitender und globaler Probleme, auch auf regionaler Ebene.
  5. Berufung eines Hochkommissars für nachhaltige Entwicklung, zuständig für strategische Steuerung und Management des „VN-2030-Systems“.
  6. Umgewichtung zweckgebundener Beiträge auf eine verlässliche Kernfinanzierung, basierend auf multilateral vereinbarten Agenden und Strategieplänen.

Diese Vorschläge betreffen nicht nur das „VN-2030-System“ selbst, sondern sie enthalten auch eine Forderung an die Mitgliedsstaaten: Bislang sehen z. B. die „Geberstaaten“ die Vereinten Nationen häufig nur als Dienstleister für eigene kurzfristige Initiativen. Auch „Nehmerstaaten“ haben sich oft in dieser Rolle bequem eingerichtet. Beide Seiten beharren auf ihrer Souveränität. Dadurch untergraben sie den Mehrwehrt der VN als multilaterale Organisation. Jetzt kommt es darauf, in ein neues universelles „VN-2030-System“ zu investieren – durch Ressourcen, Kompromissbereitschaft und einen Vertrauensvorschuss – um jenen längerfristigen Gewinn an geteilter Sicherheit und gemeinsamem Wohlstand innerhalb der planetarischen Grenzen zu erreichen, auf den die 2030 Agenda zielt.


Dieser Beitrag ist am 25.04.2016 auf www.dgvn.de erschienen.

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