EU-Entwaldungsverordnung

Unbeabsichtigte Risiken für Kleinlandwirt*innen im globalen Süden? Beispiel der Kakaobranche in Côte d'Ivoire

Unbeabsichtigte Risiken für Kleinlandwirt*innen im globalen Süden? Beispiel der Kakaobranche in Côte d'Ivoire

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Kirioua, Alla Jacques / Michael Brüntrup
Die aktuelle Kolumne (2023)

Bonn: German Institute of Development and Sustainability (IDOS), Die aktuelle Kolumne vom 15.08.2023

Bonn, 15. August 2023. Die Europäische Union hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts verabschiedet, um sicherzustellen, dass innerhalb ihrer Grenzen verkaufte Waren nicht zur Entwaldung in Drittländern führen. In den Exportländern des globalen Südens wird diese Verordnung mit Sorge betrachtet.

Eine neue Anti-Entwaldungsverordnung der EU, ein Bestandteil des Europäischen Green Deal, trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die hieraus erwachsenden Verpflichtungen werden für Großunternehmen zum 29. Dezember 2024 und für alle anderen Unternehmen zum 29. Juni 2025 wirksam. Während die Waldflächen innerhalb der EU zunehmen, ist der Konsum importierter Waren in der EU Schätzungen zufolge für etwa 10 % der weltweiten Entwaldung verantwortlich. Bei den Erzeugnissen, die von der neuen Verordnung erfasst werden, handelt es sich um Vieh, Kakao, Kaffee, Palmöl, Gummi, Soja und Holz sowie entsprechende Nebenerzeugnisse. Nach dieser Verordnung wird von EU-Importeur*innen ein Nachweis darüber erwartet, dass die importierten Erzeugnisse nicht aus Gebieten stammen, die nach dem Stichtag am 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Jede Charge eines Erzeugnisses muss demnach zu dem Grundstück rückverfolgbar sein, auf dem sie erzeugt wurde, und auf diesem Grundstück muss die Entwaldung nachweislich vor dem Stichtag stattgefunden haben.

Die tatsächlichen Auswirkungen auf die „Partner*innen“ der EU im globalen Süden beunruhigen nicht nur die Exportländer, sondern es bestehen auch Risiken durch unbeabsichtigte negative Auswirkungen, die gegenüber den beabsichtigten positiven Auswirkungen abzuwägen sind. Dies zeigt sich am Beispiel des Kakaos in Côte d'Ivoire.

In Côte d'Ivoire stellt der Kakaoanbau einen wesentlichen Bereich der Wirtschaft und Gesellschaft dar. Diese Branche sichert den Lebensunterhalt von fast einer Million Kakaolandwirt*innen, zusammen mit deren Familien und anderen Akteur*innen der Lieferkette über 8 Millionen Menschen. Mit einer jährlichen Erzeugung von etwa 2,4 Mio. Tonnen im Jahr 2022 macht die Branche 15 % des BIP und 40 % der Exporte Côte d’Ivoires aus. Das Land erzeugt 40 % des Kakaos weltweit und führt 59 % seiner Produktion in die EU aus.

Zugleich setzt sich der rapide Rückgang der Wälder Côte d'Ivoires fort. Seit 1960 hat man 9 Millionen Hektar eingebüßt und derzeit sind 9 % des Staatsgebiets von Wald bedeckt. Die Landwirtschaft ist für 62 % der Entwaldung verantwortlich, allen voran der Kakaoanbau mit 38 %. Die Regierung verfolgt das Ziel, diesen Trend umzukehren und strebt bis 2045 eine nationale Waldfläche von mindestens 20 % an. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Nationale Strategie zur Erhaltung, Wiederherstellung und Erweiterung der Wälder umgesetzt. So gesehen stimmen die Ziele der EU mit den Ambitionen des Landes selbst überein.

Es bestehen jedoch Zweifel, ob die EU-Verordnung tatsächlich einen Wandel zum Guten bewirken kann, oder potenziell für Verschlechterungen sorgt. Die EU-Verordnung fordert Investitionen durch Staat, Privatwirtschaft und Landwirt*innen. Der Staat muss in ein System zur Identifizierung von Grundstücken anhand ihres Entwaldungsstatus investieren und dabei Landwirt*innen Identifizierungskennungen ausstellen. Die Privatwirtschaft muss Systeme zur Nachverfolgung jedes Erzeugnisses zu dessen Ursprung einrichten und für die Überprüfung sorgen. Die Landwirt*innen müssen den Ursprung ihres Kakaos von verschiedenen Grundstücken nachweisen und möglicherweise in Verpackungen, Chargen- und Sackkennzeichnungen investieren. Zudem bleibt unklar, wie traditionelle Praktiken wie der Wanderfeldbau (Brachflächen mit Sekundärwäldern) Berücksichtigung finden und welche Anpassungen erforderlich werden.

Es ist mehr als ungewiss, ob solche erheblichen Investitionen und Anpassungen in der kurzen Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung getätigt werden können. In den letzten Jahren sind beträchtliche Anstrengungen und Mittel für verschiedene private, öffentliche und öffentlich-private Initiativen wie die Cocoa and Forest Initiative aufgewendet worden – jedoch mit recht bescheidenen Ergebnissen. Für den Zeitraum 2020 – 2028 werden für einen nachhaltigen Kakaosektor Prognosen zufolge 1,9 Mrd. US-Dollar an öffentlichen Investitionen benötigt.

Aus all diesen Gründen läuft Côte d'Ivoire Gefahr, einen erheblichen Rückgang seiner EU-Kakaoexporte zu erleben. Dies könnte zu einem Anstieg der Kakaopreise in der EU führen, wovon jedoch nur Akteur*innen jener Lieferketten profitieren werden, die die geforderten Nachweise erbringen können. Doch die Zusatzkosten zur Anpassung an die neuen Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette werden einen Großteil dieser Preise verschlingen, die damit kaum den Landwirt*innen zugutekommen. Jene, die ausscheiden, werden gezwungen sein, den Kakao an andere, weniger regulierte Märkte in Ländern mit niedrigerem Einkommen und niedrigeren Preisen zu verkaufen. Oder sie müssen zu anderen Erzeugnissen übergehen, wobei die Auswirkungen auf die Entwaldung ungewiss sind.

Durch ihre neue Verordnung kann die EU bei der Entwaldung künftig eine neutrale Bilanz vorlegen. Sie läuft jedoch Gefahr, die Entwaldung nicht zwangsläufig zu beenden und könnte sie sogar beschleunigen. Wenn selbst ein Land mittleren Einkommens wie Côte d'Ivoire mit den Herausforderungen dieser Verordnung zu kämpfen hat, wie viel stärker werden dann erst ärmere Länder und deren Landwirt*innen herausgefordert, und möglicherweise ausgeschlossen?

Die Bereitschaft der EU, konkrete Initiativen zur Beschleunigung des nachhaltigen Wandels zu ergreifen, ist zu begrüßen. Doch die EU sollte es vermeiden, ein Leitbild von Nachhaltigkeit mit unrealistischen oder unvollständigen Maßnahmen durchzusetzen, und stattdessen dafür Sorge tragen, dass diese Initiativen für alle tragfähig, nachhaltig und positiv sind. Zur Erreichung ihrer Ziele sollte die EU systematisch Finanzierung für ärmere betroffene Länder und Akteur*innen bereitstellen, die sich um Compliance bemühen. Aus denselben Gründen sollten weitere Lieferkettenregelungen im globalen Norden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.


Alla Jacques Kirioua ist stellvertretender Direktor für Waldkataster und Kartographie im Ministerium für Wasser und Wälder der Côte d’Ivoire. Mit einem Hintergrund in Forstwirtschaft, Geografie und Umweltmanagement sind seine Arbeitsbereiche Agroforstwirtschaft, Wiederaufforstung, räumliche Überwachung von Wäldern sowie Wiederherstellung von Waldlandschaften.

 

Michael Brüntrup ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Development and Sustainbility (IDOS). Als ausgebildeter Agrarwissenschaftler führt er Forschungen und Projekte in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit mit Schwerpunkt auf Subsahara-Afrika durch.


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Über den Autor

Brüntrup, Michael

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