Die „Kampala-Prinzipien“

Warum privatwirtschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit neue Richtlinien braucht

Warum privatwirtschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit neue Richtlinien braucht

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Wehrmann, Dorothea
Die aktuelle Kolumne (2019)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), (Die aktuelle Kolumne vom 01.07.2019)

Bonn, 01.07.2019. Die Einbeziehung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit ist eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der Agenda 2030. Das privatwirtschaftliche Engagement ist bislang gering und auch die Qualität bestehender Kooperationen muss verbessert werden. Vor allem internationale Organisationen argumentieren, die Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) seien überhaupt nur in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu realisieren. Vertreterinnen und Vertreter von NGOs und aus der Wissenschaft befürchten hingegen, die SDGs würden als Vehikel zur Erschließung neuer Märkte und zur Generierung von Profiten instrumentalisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungskooperation (GPEDC) in den letzten zwei Jahren unter dem Vorsitz Deutschlands die freiwilligen „Prinzipien für wirksames privatwirtschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit“ entwickelt. Im März wurden die Prinzipien in Kampala vom Lenkungsausschuss der GPEDC angenommen. Nächste Woche sollen sie nun auf dem Senior-Level Meeting der GPEDC in New York vorgestellt werden. Doch können die „Kampala-Prinzipien“ dazu beitragen, dass sich Kooperationen mit dem Privatsektor verbessern?

Hintergrund: Die GPEDC & die „Kampala-Prinzipien“

Die GPEDC wurde 2011 auf dem Vierten Hochrangingen Forum zur Wirksamkeit als inklusive Plattform für Partnerländer, internationale Organisationen, NGOs, dem Privatsektor und andere nicht-staatliche Akteure gegründet. Das Senior-Level Meeting der Plattform ist das erste dieser Art, das Entscheidungsträger aus Regierungen, der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zusammenbringt, um sich über nachhaltigere Entwicklungsergebnisse auszutauschen. Standards zur Orientierung für Kooperationen mit dem Privatsektor im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind allerdings nicht neu: Vorreiter sind beispielsweise die Prinzipien des Global Compact, die zu einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen sollen. Neu an den fünf „Kampala-Prinzipien“ – welche Richtlinien zu Inclusive Country Ownership, Results and Targeted Impact, Inclusive Partnership, Transparency and Accountability und Leave No One Behind umfassen – ist der Fokus auf die Wirksamkeit. Dadurch bauen die Prinzipien auf bestehenden normativen Richtlinien in der Entwicklungszusammenarbeit auf, wie den fünf Grundprinzipien der wirksamen Zusammenarbeit, und führen sie mit Blick auf die Agenda 2030 weiter. Die GPEDC besetzt dadurch eine Nische – die Qualität von Kooperationen – die für die Umsetzung der Agenda 2030 von großer Bedeutung ist.

Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinien

Mit den „Kampala-Prinzipien“ soll sich weltweit das Engagement der Privatwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung verbessern. Genau hier liegt die Crux, die sich auch auf den Erfolg der Richtlinien auswirkt: Die Formate der Zusammenarbeit und ihre Akteure sind heterogen – auch die wirtschaftlichen Strukturen und politischen Systeme der aktuell 161 GPEDC-Partnerländer unterscheiden sich immens. Die Umsetzung der Prinzipien kann somit nicht nach einer einheitlichen Strategie erfolgen. Es müssen differenzierte Ansätze entwickelt werden. Nach dem Senior Level Meeting nächste Woche sollen deshalb Leitlinien für die Umsetzung der „Kampala-Prinzipien“ auf Länderebene entstehen.

Die folgenden Herausforderungen müssen bei der Formulierung der Leitlinien und der Umsetzung der „Kampala-Prinzipien“ bewältigt werden, damit sie tatsächlich den wichtigen Beitrag leisten können, die Qualität von Kooperationen mit dem Privatsektor in der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern:

  1. Um die gewünschten Veränderungen zu erwirken, müssen die Leitlinien die Prinzipien präzise einordnen und aufzeigen, wie sie in unterschiedlichen Kooperationen eingesetzt werden können. Wenn mehrere Länder und Unternehmen kooperieren, unterscheiden sich rechtliche Rahmenbedingungen und Entwicklungsziele oftmals. Leitlinien zum Prinzip Inclusive Country Ownership müssten in einem solchen Fall beispielsweise Möglichkeiten aufzeigen, um eine transnationale Koordination zu erwirken.  

  2. Die Leitlinien müssen darüber hinaus aufzeigen wie Kooperationen angepasst und beendet werden können, wenn gegen die „Kampala-Prinzipien“ verstoßen wird. In politisch instabilen Ländern beispielsweise können sich Rahmenbedingungen schlagartig ändern.
  3. Die „Kampala-Prinzipien“ sind nicht bindend. Niemand müsste Sanktionen bei ihrer Nichteinhaltung fürchten. Dadurch wird eine Zustimmung zu den Prinzipien zwar erleichtert. Um auch die langfristige Berücksichtigung der Prinzipien zu unterstützen, ist es aber wichtig, dass die GPEDC die Einhaltung der Prinzipien in ihrem Monitoring Framework nachhält und dadurch Verstöße aufzeigt.
  4. Die „Kampala-Prinzipien“ sind noch wenig bekannt. Damit sie angewandt werden, ist es die Aufgabe der GPEDC-Führung und -Partner die Prinzipien zu verbreiten und ihren Nutzen aufzuzeigen.

 

Das Senior-Level Meeting der GPEDC  findet zeitgleich mit dem Hochrangingen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) in New York statt. Das HLPF ist die Hauptplattform, um die internationalen Bemühungen zum Erreichen der SDGs zu beurteilen. Mit Blick auf die zentrale Rolle, die die Privatwirtschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 spielen soll, ist es essentiell, dass die „Kampala-Prinzipien“ Teil der Diskussion auf dem HLPF werden.

Über die Autorin

Wehrmann, Dorothea

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Wehrmann

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