in: Werner Weidenfeld / Wolfgang Wessels / Funda Tekin (Hrsg.), Europa von A bis Z, Wiesbaden: Springer VS, 1-5 (Online)
ISBN: 978-3-658-24456-9
Information
Die humanitäre Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (EU), der seit den 1990er-Jahren schrittweise weiterentwickelt und mit dem Vertrag von Lissabon 2009 fest im EU-Vertragswerk verankert wurde. Mit der Generaldirektion „Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe“ (GD ECHO) existiert eine eigene Institution, die ein weltweites Netzwerk von ExpertInnen unterhält, welche die Umsetzung der humanitären Hilfe in Kooperation mit Partnerorganisationen wie den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen koordinieren. Während die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe von außenpolitischen Zielen ein wichtiges Prinzip des humanitären Völkerrechts ist, gibt es vonseiten der EU auch Bestrebungen, die humanitäre Hilfe stärker mit anderen Bereichen der Außenpolitik zu verzahnen. Inwiefern dies insbesondere in Bezug auf das Zusammenspiel von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit gelingt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.