Agrarwirtschaftliche Interessenlage und agrarpolitischer Handlungsbedarf subsaharischer Länder aufgrund der Agrarverhandlungen in der Doha-Runde am Beispiel Tansanias und Senegals

Projektleitung:
Michael Brüntrup

Zeitrahmen:
2003 - 2004 / Abgeschlossen

Projektbeschreibung

Fragestellung:
Die Agrarsektoren haben für die Länder Subsahara Afrikas (SSA) eine herausragende Bedeutung. Daher sind für sie die Agrarverhandlungen im Rahmen der Doha-Verhandlungen der Welthandelsorganisation von besonderem Interesse. Allerdings ist die Interessenlage dieser Ländergruppe sehr komplex, und von verschiedenen Verhandlungsthemen werden sie in unterschiedlicher Weise betroffen. So gibt es generell Nettoimporteure und –exporteure von Agrarprodukten. Viele, insbesondere die ärmsten Länder profitieren von Handelspräferenzen, die durch Liberalisierungen an Wert verlieren. Schließlich gibt es innerhalb der einzelnen Länder Akteursgruppen mit sehr unterschiedlichen Interessen und politischem Durchsetzungsvermögen. Agrarliberalisierungen würden je nach Land sehr differenzierte Auswirkungen haben.
Das Forschungsprojekt geht dieser Problematik anhand von zwei Länderfallstudien nach – Senegal als Nettoagrarimporteur mit schwacher natürlicher Ressourcenausstattung, relativ weiter Kommerzialisierung des ländlichen Raumes und hohem Urbanisierungsgrad, Tansania mit hohem natürlichem Produktionspotential, aber schwacher Agrarsektorentwicklung.

Erste Ergebnisse:
Die Prüfung der verschiedenen Verhandlungsthemen der Doha-Runde für Senegal und Tansania zeigt, dass diese Länder wahrscheinlich höchstens in geringem Maße von einer internationalen Handelsliberalisierung profitieren würden. Auf vielen relevanten Agrarmärkten verfügten oder verfügen sie mittlerweile über weitgehend quoten- und zollfreien Zugang zu Industrieländermärkten. Hingegen kann die Erosion von Handelspräferenzen gegenüber größeren agrarexportierenden Industrie- und Entwicklungsländern ein Problem werden. Auf einigen wichtigen Märkten sind es v.a. die (kaum verhandelbaren) technischen Anforderungen (bspw. Milch, Fleisch) bzw. die Überkapazitäten des internationalen Angebots (bspw. Kaffee), die die Auswirkung von Agrarliberalisierungen für Exportsteigerungen begrenzen. Für die Regulierung von billigen Importen, insbesondere wenn sie subventioniert werden, sollten Schutzmaßnahmen erlaubt sein, für deren Einsatz es allerdings Grenzen gibt. Bei einigen Produkten (bspw. Baumwolle) und bei der Standardisierung von Präferenzen (bspw. Herkunftsregeln) gibt es aber auch klare Potentiale für Agrarexporte. Bei Grundnahrungsmitteln stehen den Gewinnen der Produzenten durch höhere Preise die relativen Einkommenseinbußen der Konsumenten entgegen, die v.a. für die unteren Einkommensgruppen gravierend sein können. Für Senegal ist dieser Effekt sicher dominierend, aber auch in Tansania ist dies bei einigen Produkten relevant (bspw. Milch).
Von entscheidender Bedeutung für die Auswirkungen der Agrarverhandlungen in der Doha-Runde in SSA wird sowohl bei Export- als bei Importländern die aggregierte Angebotselastizität der landwirtschaftlichen Produktion sein. Hier liegt nach Jahrzehnten der Vernachlässigung vieles im Argen. Wichtig ist daher auf jeden Fall, dass diese Länder Handels- und Agrarpolitik verknüpfen, die Produktivität erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Agrarsektoren erhalten.

Publikationen zum Themengebiet

Brüntrup, Michael (2005): Agrarwirtschaftliche Interessenlage und agrarpolitischer Handlungsbedarf subsaharischer Länder aufgrund der Agrarverhandlungen in der Doha-Runde am Beispiel Tansanias und Senegals, Studies 3

Brandt, Hartmut (2004): Probleme und Tendenzen der Agrarpolitik in Subsahara-Afrika, Berichte und Gutachten 8/2004