Biodiversitäts-COP
Indigene Völker brauchen mehr als nur einen Platz am Verhandlungstisch
Hagenström, Paul / Tim Möschl / Jonas HeinDie aktuelle Kolumne (2026)
Bonn: German Institute of Development and Sustainability (IDOS), Die aktuelle Kolumne vom 28.10.2026
Dabei sein ist nicht alles: Kann die UN-Biodiversitätskonferenz über den Einbezug von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLC) von den Klimaverhandlungen lernen?
Bonn, 28.10.2026. Es ist gut belegt, dass das Wissen von IPLC und deren Land- und Meeresnutzungspraktiken maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Laut einer WWF-Studie befinden sich 91 % der von IPLC genutzten Flächen in einem „guten oder mäßigen ökologischen Zustand“.
Die Beteiligung von IPLC wird auf der diesjährigen Weltbiodiversitätskonferenz (COP17) in Eriwan ein wichtiger Punkt der Verhandlungen sein. Konkret geht es um die Umsetzung von Artikel 8(j), der die Einbeziehung von „traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken“ vorschreibt. Laut der vorläufigen Tagesordnung steht dabei die Arbeitsweise des neu eingerichteten ständigen Nebenorgans (SB8J) auf dem Programm, das mit der Umsetzung betraut ist.
Das SB8J ist zwar das erste ständige Nebenorgan zu diesem Thema im Rahmen der drei Rio-Konventionen, knüpft jedoch an frühere Bemühungen zur Stärkung der indigenen Beteiligung an. Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ersetzt es eine 1998 eingerichtete Ad-hoc-Arbeitsgruppe. Dies festigt das Mitspracherecht indigener Völker und spiegelt deren langjährigen Kampf wider, Beteiligung und Einfluss institutionell zu verankern. Beim klimapolitischen Pendant der CBD, der UNFCCC, hat die „Facilitative Working Group“ (FWG) den Auftrag, indigene Belange zu vertreten. Besonders an ihr ist, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure und Vertreter*innen von IPLC gleichberechtigt vertreten sind.
Die Verhandlungsführer*innen der Biodiversitäts-COP können von den Erfolgen und Misserfolgen der FWG lernen. So ist es der FWG einem ihrer Berichte zufolge gelungen, sich stärker in die Klimaverhandlungen einzubringen und maßgeblich zur politischen Gestaltung beizutragen. Visahürden, Sprachbarrieren und begrenzte finanzielle Mittel für die Teilnahme an den COPs bleiben jedoch Hindernisse.
Einige der größten Herausforderungen für die Arbeit der FWG sind jedoch struktureller Art und dürften sich weder innerhalb einer Arbeitsgruppe noch eines Nebenorgans lösen lassen. Dazu gehört die grundlegende Diskrepanz zwischen dem auf Kennzahlen und Marktmechanismen beruhenden Ansatz der UNFCCC zur Bekämpfung des Klimawandels und dem Umweltverständnis vieler IPLC, das den Menschen als Teil einer umfassenden Lebensgemeinschaft und nicht als von der Natur getrennt begreift. Beide Ansätze lassen sich nur schwer in einem Governance-Rahmen vereinbaren, der die Natur quantifiziert und ökonomisch bewertet und die miteinander verflochtenen Themen Klima, Biodiversität und Bodendegradation in getrennten Rio-Konventionen behandelt.
Ein weiteres Problem ist die häufige Darstellung indigener Völker als schutzbedürftig statt als handlungsfähige Akteure, die multilaterale Prozesse aktiv mitgestalten können. Zwar soll die FWG primär deren Fähigkeiten zur Beteiligung an der Klimakonvention stärken. Doch in einer Institution, die von und für nationale Regierungen geschaffen wurde, sind die Spielräume nichtstaatlicher Akteure von Natur aus begrenzt. Trotz ihrer gleichberechtigten Vertretung bleibt die Arbeitsgruppe letztlich ein Gremium ohne Stimmrecht innerhalb einer riesigen Organisation.
Wie das SB8J letztendlich gestaltet sein mag – es wird sich von der FWG unterscheiden. Als ständiges Gremium wurde es als „von den Vertragsparteien geleiteter Prozess“ vorgeschlagen. Zudem ist es in einer Konvention verankert, die auf eine längere Geschichte der formellen Auseinandersetzung mit IPLC-Belangen zurückblickt. Dennoch agieren beide Gremien innerhalb einer zwischenstaatlichen Institution, in der die Entscheidungsgewalt letztlich bei den nationalen Regierungen liegt.
Das Beispiel der FWG zeigt für das SB8J deutlich, dass ein neues Gremium allein noch keine echte Teilhabe garantiert. Teilhabe erfordert Raum und Ressourcen. Die Interessen von IPLCs sollten in allen relevanten Tagesordnungspunkten der verschiedenen COPs und auf nationaler und lokaler Ebene berücksichtigt werden. Dazu gehören sowohl der Zugang zu globalen Finanzierungsmechanismen zum Schutz der Biodiversität als auch nationale Territorialrechte. Ein vielversprechendes Beispiel sind die 1994 ins Leben gerufenen kleinbäuerlichen Schutzzonen (Zonas Reserva Campesina) in Kolumbien. Sie sollten die Entwaldung stoppen, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft fördern und Landkonzentration verringern. Einige kleinbäuerliche Organisationen betrachten sie als strategisches Instrument, um ihre territoriale Autonomie zu wahren und agroökologische Alternativen zur agroindustriellen Expansion zu fördern. Heute tragen mehr als 64 dieser Zonen zum Biodiversitätsschutz und zum Erhalt traditioneller Anbaumethoden bei. Solche Ansätze funktionieren jedoch nur, wenn Behörden lokale Konzepte und Wissensformen respektieren, statt starre Kennzahlen vorzuschreiben. Sie müssen anerkennen, „dass alle Akteure Fähigkeiten, Erfahrungen und Perspektiven einbringen, die für den Naturschutz nützlich sind“.
Die zentrale Erkenntnis für die CBD ist: Inklusion darf nicht auf die eigens dafür geschaffenen Institutionen beschränkt bleiben. Diese Gremien können zwar Räume für gleichberechtigteren Austausch schaffen und indigenes sowie lokales Wissen auf innovative Weise in multilaterale Prozesse einbringen. Echte Teilhabe zeigt sich jedoch erst, wenn IPLC Entscheidungen – zumindest über ihre eigenen Gebiete – maßgeblich beeinflussen können. Dafür müssen sie finanziell sowohl bei der Teilnahme an den COPs als auch bei der Verwaltung ihrer Gebiete unterstützt werden und ihren Einfluss auf allen Regierungsebenen geltend machen können.
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